Erwachsene dürfen seit dem 1. April 2024 bis zu 25 Gramm Cannabis unterwegs und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen sowie drei Pflanzen anbauen. Strafbar wird es ab mehr als 30 Gramm unterwegs oder mehr als 60 Gramm zu Hause. Strafbar sind außerdem die Weitergabe an andere, der Verkauf und das Mitbringen aus dem Ausland. Dazwischen liegt eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.
Viele Menschen glauben, Cannabis sei inzwischen grundsätzlich legal. Das ist es nicht. Die Teillegalisierung hat klare Grenzen gezogen, und wer sie überschreitet, riskiert weiterhin ein Strafverfahren. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig zeige ich Ihnen in diesem Beitrag, was das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt, wo die Grenze zur Straftat liegt, welche Fehler am häufigsten passieren und wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle richtig verhalten.

Das KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz und Eigenanbau nur in klar begrenzten Mengen. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt verboten. Vieles davon ist weiterhin eine Straftat nach § 34 KCanG.
In meiner Praxis geht es selten um den klassischen Konsumenten mit einer kleinen Menge. Seit der Teillegalisierung landen vor allem die Grenzfälle bei mir: größere Besitzmengen, der Verdacht des Handeltreibens, die Weitergabe an Freunde oder die Einfuhr aus dem Ausland. Fast alle Mandanten verbindet dabei derselbe Irrtum, nämlich die Annahme, Cannabis sei inzwischen grundsätzlich legal.
Die Leipziger Zahlen bestätigen das. Die Polizeidirektion Leipzig registrierte 2023 noch 1.992 Cannabisfälle, 2024 waren es 1.147 und 2025 nur noch 433 (PKS 2024, PKS 2025). Der Rückgang betrifft vor allem den Eigenkonsum. Den Handel mit Cannabis verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin konsequent.
„Reden Sie sich bei einem Cannabisvorwurf nicht um Kopf und Kragen. Schweigen Sie zunächst und lassen Sie die Akte prüfen.“ – Rechtsanwalt Torsten Stern
Das KCanG erlaubt volljährigen Personen ab 18 Jahren vier Dinge:
Das Cannabisrecht ist politisch weiter in Bewegung. Für ein laufendes Strafverfahren zählt aber nicht, welche Verschärfungen diskutiert werden, sondern welche Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat galt.
Wichtig: Die erlaubten Besitzmengen haben nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Wer nach dem Konsum Auto fährt, riskiert unabhängig davon Bußgeld, Fahrverbot und den Führerschein. Mehr dazu finden Sie im Bereich Verkehrsstrafrecht.
Zwischen „erlaubt“ und „strafbar“ liegt eine Zone, die viele nicht kennen: die Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG. Für Erwachsene gilt:
Erlaubt:
Bußgeld (Ordnungswidrigkeit):
Straftat:
Auch mit einer erlaubten Menge dürfen Sie nicht überall konsumieren. Das KCanG verbietet den Konsum:
Sachsen hat für Verstöße einen eigenen Bußgeldkatalog erlassen. Für den Konsum in Verbotszonen, etwa vor Schulen oder Kindergärten, sind dort 100 bis 500 Euro vorgesehen.
Die meisten Strafverfahren wegen Cannabis entstehen nicht durch bewusste Kriminalität, sondern durch Irrtümer über das Gesetz. Diese fünf Situationen sehe ich am häufigsten:

Für die meisten Cannabis-Straftaten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In schweren Fällen steigt der Strafrahmen deutlich:
Anbauvereinigungen brauchen eine Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen. Fehlt diese, haften die Verantwortlichen persönlich. Wie ernst das ist, zeigt ein Leipziger Fall aus dem Jahr 2026. Die Polizei ermittelte gegen vier Verantwortliche einer Anbauvereinigung ohne Erlaubnis und stellte rund vier Kilogramm Marihuana und einen fünfstelligen Bargeldbetrag sicher. Der Vorwurf lautet unerlaubtes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Bei einem Cannabisfund entscheidet Ihr Verhalten in den ersten Minuten oft über den weiteren Verlauf. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Gerade harmlos klingende Fragen wie „Wo haben Sie das gekauft?“ oder „Wem gehört das?“ können aus einem überschaubaren Sachverhalt ein deutlich größeres Problem machen, etwa wenn aus einem Besitzvorwurf plötzlich der Verdacht des Handels wird.
So gehen Sie bei einer Kontrolle vor:
Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie in den Beiträgen Schweigerecht – was darf ich und was nicht?, Hausdurchsuchung – wie sollte ich mich verhalten? und Polizei will mein Handy durchsuchen – darf sie das?
Ein Strafverteidiger prüft vor allem, ob der Vorwurf in seinem Umfang überhaupt haltbar ist. Konkret bedeutet das:
Hinweis: Das folgende ist ein typisches Musterbeispiel aus der Verteidigungspraxis, kein dokumentierter Einzelfall.
Bei einer Kontrolle oder Durchsuchung findet die Polizei eine größere Menge Cannabis. Entscheidend ist dann nicht nur die Menge. Es kommt darauf an, ob die Staatsanwaltschaft von Eigenkonsum oder von Weitergabe und Handel ausgeht. Deshalb prüfen wir genau, welche Beweise es für diesen weitergehenden Vorwurf tatsächlich gibt, etwa Feinwaagen, Verpackungsmaterial, Chatverläufe oder Bargeld. Fehlen solche Beweise, lässt sich der Vorwurf oft auf den Besitz begrenzen.
Wann der richtige Zeitpunkt für einen Anwalt ist, erklärt der Beitrag Sollte ich einen Anwalt kontaktieren, bevor ich aussage?

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft. Bei Cannabisdelikten sind diese Ergebnisse typisch:
Wie Sie eine Einstellung erreichen können, lesen Sie im Beitrag Kann ein Strafverteidiger das Verfahren einstellen lassen?
Wer früher nach dem Betäubungsmittelgesetz wegen Cannabis verurteilt wurde, kann die Eintragung im Bundeszentralregister unter Umständen löschen lassen. Voraussetzung nach § 40 KCanG ist, dass die damalige Tat heute nicht mehr strafbar ist oder nur noch ein Bußgeld droht. Wurden in derselben Verurteilung auch andere, weiterhin strafbare Taten geahndet, ist die Löschung ausgeschlossen.
Die Löschung erfolgt seit dem 1. Januar 2025 nur auf Antrag bei der Staatsanwaltschaft. In der Praxis ist die Abgrenzung oft schwierig, etwa bei der Frage, ob das Urteil das Gewicht als Trocken- oder Feuchtgewicht festgestellt hat. Weil genau die Behörde entscheidet, die damals angeklagt hat, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung des alten Urteils. Was eine Eintragung für Sie bedeutet, erklärt der Beitrag Wann gilt man als vorbestraft?
Wie viel Cannabis darf ich in Deutschland besitzen?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis unterwegs und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz besitzen. Zusätzlich sind bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau erlaubt.
Ab wann ist Cannabisbesitz strafbar?
Strafbar ist der Besitz von mehr als 30 Gramm außerhalb der Wohnung oder mehr als 60 Gramm am Wohnsitz. Dazwischen liegt eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.
Darf ich einen Joint mit Freunden teilen?
Nein. Die Weitergabe von Cannabis ist verboten, auch wenn kein Geld fließt. Das gilt auch für Cannabis aus dem eigenen Anbau.
Darf ich Cannabis aus Tschechien mitbringen?
Nein. Die Einfuhr nach Deutschland ist unabhängig von der Menge strafbar, auch wenn das Cannabis im Ausland legal gekauft wurde.
Wo darf ich in Leipzig nicht kiffen?
Verboten ist der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen, in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. In Sachsen drohen dafür 100 bis 500 Euro Bußgeld.
Welche Strafe droht beim Handel mit Cannabis?
Für einfachen Handel drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Gewerbsmäßiger Handel oder Handel mit einer nicht geringen Menge wird mit drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, bandenmäßiger oder bewaffneter Handel mit mindestens zwei Jahren.
Kann ich eine alte Cannabis-Verurteilung löschen lassen?
Ja, wenn die damalige Tat heute nicht mehr strafbar ist oder nur noch ein Bußgeld droht. Der Antrag wird bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Was soll ich tun, wenn die Polizei bei mir Cannabis findet?
Bleiben Sie ruhig, geben Sie Ihre Personalien an und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie danach einen Strafverteidiger, der Akteneinsicht beantragt.
Das KCanG hat den Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert, aber klare Grenzen gezogen. Wer mehr als 30 Gramm unterwegs oder 60 Gramm zu Hause besitzt, Cannabis weitergibt, kauft oder über die Grenze bringt, riskiert weiterhin ein Strafverfahren. In Leipzig ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Handelsverdacht und größeren Mengen konsequent. Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto besser lässt sich verhindern, dass aus einem Besitzvorwurf ein Handelsvorwurf wird.
Mehr zu meinem Schwerpunkt finden Sie auf der Seite Betäubungsmittelstrafrecht in Leipzig.
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