Zusammenfassung: Du wirst erst rechtskräftig verurteilt (Strafbefehl oder Urteil), wenn dieser Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Allerdings: Nicht jeder BZR-Eintrag erscheint in deinem Führungszeugnis. Die magische Grenze liegt bei 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe — darunter gilt es für Arbeitgeber nicht. Und die beste Nachricht: Nach 3–20 Jahren werden Einträge automatisch gelöscht. Mit der richtigen Strategie kannst du einen Strafbefehl sogar noch verhindern.
Das größte Missverständnis: Du denkst, BZR und Führungszeugnis sind das gleiche. Sind sie nicht.
| Aspekt | Bundeszentralregister (BZR) | Führungszeugnis |
|---|---|---|
| Wer sieht es? | Nur Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaft | Arbeitgeber bei Bewerbung, wenn du es vorzeigst |
| Was wird eingetragen? | ALLES — jede Verurteilung, egal wie klein | NUR >90 Tagessätze oder >3 Monate Freiheitsstrafe |
| Gilt man als „vorbestraft"? | Ja, registerrechtlich (für Behörden) | Nein, wenn unter 90 Tagessätze & es die erste Strafe ist |
| Wie lange? | 5–20 Jahre (Tilgungsfrist) | Oft kürzer: bereits nach 3 Jahren weg |
Die gute Nachricht: Wenn dein Strafbefehl bis zu 90 Tagessätzen lautet und du keinen weiteren Eintrag im BZR hast, steht in deinem normalen Führungszeugnis: „Keine Eintragung". Du darfst dich dann nach § 53 BZRG „nicht vorbestraft" nennen. Arbeitgeber wissen nichts davon.
Die Staatsanwaltschaft teilt dir mit, dass sie eine Geldstrafe (z.B. 80 Tagessätze) fordert. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig — das ist wichtig.
Das ist dein entscheidender Moment. Du kannst Einspruch einlegen, ohne etwas zu begründen. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.
Die meisten Mandanten zahlen sofort — ein häufiger Fehler. Oft lohnt sich Einspruch: Du kannst verhandeln, die Staatsanwaltschaft könnte die Anklage fallenlassen oder das Verfahren einstellen (kein BZR-Eintrag).
Wenn du nicht widersprichst und nicht zahlst, wird der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig. Dann erfolgt die Eintragung ins Bundeszentralregister.
WICHTIG: Es ist nicht die Strafe selbst, die dich vorbestraft macht, sondern die Rechtskraft. Ein Strafbefehl, gegen den du Einspruch einlegst, führt noch nicht zu einem BZR-Eintrag.
Du erhältst einen Strafbefehl über 70 Tagessätze. Frage: Giltst du als vorbestraft?
Registerrechtlich: Ja. Der Eintrag landet im BZR.
Praktisch (für deinen Chef): Nein. Weil 70 Tagessätze unter der 90er-Grenze liegen und es deine erste Strafe ist, steht im Führungszeugnis „Keine Eintragung".
§ 53 BZRG erlaubt dir, dich „nicht vorbestraft" zu nennen.
Aber Vorsicht: Falls du später noch einmal verurteilt wirst — egal wie gering — können BEIDE Strafen im Führungszeugnis auftauchen. Der Gesetzgeber beschützt nur den Ersttäter.
Das Beste: Einträge im BZR werden nicht für immer gespeichert. Es gibt Tilgungsfristen (Löschfristen):
Im Führungszeugnis werden Einträge noch schneller gelöscht: Oft schon nach 3 Jahren.
Die Tilgungsfrist startet nicht mit der Verurteilung, sondern mit der vollständigen Bezahlung der Geldstrafe oder dem Ende der Freiheitsstrafe. Wenn du die Geldstrafe in Raten über Jahre zahlst, verzögerst du die Tilgung.
Zögere nicht — die nächsten 2 Wochen entscheiden über deine Zukunft. Wir helfen dir, die beste Strategie zu finden.
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