Wann gilt man als vorbestraft?

Torsten Stern

Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig

Wann gilt man als vorbestraft? Strafbefehl & Tilgung erklärt

Wann gilt man als vorbestraft? Strafbefehl, Bundeszentralregister & Tilgung erklärt

Zusammenfassung: Du wirst erst rechtskräftig verurteilt (Strafbefehl oder Urteil), wenn dieser Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Allerdings: Nicht jeder BZR-Eintrag erscheint in deinem Führungszeugnis. Die magische Grenze liegt bei 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe — darunter gilt es für Arbeitgeber nicht. Und die beste Nachricht: Nach 3–20 Jahren werden Einträge automatisch gelöscht. Mit der richtigen Strategie kannst du einen Strafbefehl sogar noch verhindern.

Die Falle: Bundeszentralregister vs. Führungszeugnis

Das größte Missverständnis: Du denkst, BZR und Führungszeugnis sind das gleiche. Sind sie nicht.

Aspekt Bundeszentralregister (BZR) Führungszeugnis
Wer sieht es? Nur Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaft Arbeitgeber bei Bewerbung, wenn du es vorzeigst
Was wird eingetragen? ALLES — jede Verurteilung, egal wie klein NUR >90 Tagessätze oder >3 Monate Freiheitsstrafe
Gilt man als „vorbestraft"? Ja, registerrechtlich (für Behörden) Nein, wenn unter 90 Tagessätze & es die erste Strafe ist
Wie lange? 5–20 Jahre (Tilgungsfrist) Oft kürzer: bereits nach 3 Jahren weg

Die gute Nachricht: Wenn dein Strafbefehl bis zu 90 Tagessätzen lautet und du keinen weiteren Eintrag im BZR hast, steht in deinem normalen Führungszeugnis: „Keine Eintragung". Du darfst dich dann nach § 53 BZRG „nicht vorbestraft" nennen. Arbeitgeber wissen nichts davon.

Der Strafbefehlprozess: Wann wirst du vorbestraft?

Schritt 1: Du erhältst den Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft teilt dir mit, dass sie eine Geldstrafe (z.B. 80 Tagessätze) fordert. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig — das ist wichtig.

Schritt 2: Du hast 2 Wochen Zeit für Einspruch

Das ist dein entscheidender Moment. Du kannst Einspruch einlegen, ohne etwas zu begründen. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Aus der Praxis

Die meisten Mandanten zahlen sofort — ein häufiger Fehler. Oft lohnt sich Einspruch: Du kannst verhandeln, die Staatsanwaltschaft könnte die Anklage fallenlassen oder das Verfahren einstellen (kein BZR-Eintrag).

Schritt 3: Strafbefehl wird rechtskräftig

Wenn du nicht widersprichst und nicht zahlst, wird der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig. Dann erfolgt die Eintragung ins Bundeszentralregister.

WICHTIG: Es ist nicht die Strafe selbst, die dich vorbestraft macht, sondern die Rechtskraft. Ein Strafbefehl, gegen den du Einspruch einlegst, führt noch nicht zu einem BZR-Eintrag.

Die 90-Tagessätze-Grenze verstehen

Du erhältst einen Strafbefehl über 70 Tagessätze. Frage: Giltst du als vorbestraft?

Registerrechtlich: Ja. Der Eintrag landet im BZR.

Praktisch (für deinen Chef): Nein. Weil 70 Tagessätze unter der 90er-Grenze liegen und es deine erste Strafe ist, steht im Führungszeugnis „Keine Eintragung".

§ 53 BZRG erlaubt dir, dich „nicht vorbestraft" zu nennen.

Aber Vorsicht: Falls du später noch einmal verurteilt wirst — egal wie gering — können BEIDE Strafen im Führungszeugnis auftauchen. Der Gesetzgeber beschützt nur den Ersttäter.

Wann wird der Eintrag gelöscht? Die Hoffnung

Das Beste: Einträge im BZR werden nicht für immer gespeichert. Es gibt Tilgungsfristen (Löschfristen):

  • Geldstrafe bis 90 Tagessätze: nach 5 Jahren gelöscht
  • Freiheitsstrafe bis 3 Monate: nach 5 Jahren gelöscht
  • Bewährungsstrafe bis 1 Jahr: nach 10 Jahren gelöscht
  • Freiheitsstrafe über 1 Jahr (Sexualdelikte): nach 20 Jahren gelöscht
  • Alle anderen Strafen: nach 15 Jahren gelöscht

Im Führungszeugnis werden Einträge noch schneller gelöscht: Oft schon nach 3 Jahren.

Wichtig

Die Tilgungsfrist startet nicht mit der Verurteilung, sondern mit der vollständigen Bezahlung der Geldstrafe oder dem Ende der Freiheitsstrafe. Wenn du die Geldstrafe in Raten über Jahre zahlst, verzögerst du die Tilgung.

Was du jetzt tun solltest

  • Nicht sofort zahlen: Beauftrage einen Strafverteidiger, bevor du den Strafbefehl akzeptierst
  • Akteneinsicht: Dein Anwalt prüft die Beweise — vielleicht gibt es Lücken
  • Verhandeln: Mit der richtigen Strategie kannst du das Verfahren einstellen lassen (0 BZR-Eintrag)
  • Im schlimmsten Fall: Auf maximale 90 Tagessätze zielen — das schützt dein Führungszeugnis

Du hast einen Strafbefehl erhalten?

Zögere nicht — die nächsten 2 Wochen entscheiden über deine Zukunft. Wir helfen dir, die beste Strategie zu finden.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Strafbefehl noch verhindern?
Antwort: Ja. Mit Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung. Dort können Beweise angefochten werden oder die Staatsanwaltschaft zieht die Anklage zurück. Im besten Fall: Verfahrenseinstellung ohne BZR-Eintrag.
Darf ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich vorbestraft bin?
Antwort: Das hängt ab. Wenn die Strafe unter 90 Tagessätzen liegt und nicht im Führungszeugnis auftaucht, darfst du gemäß § 53 BZRG sagen: „Ich bin nicht vorbestraft." Du musst es nicht offenbaren — es sei denn, der Chef fragt explizit nach dem Führungszeugnis.
Wie lange dauert die Löschung wirklich?
Antwort: Im Führungszeugnis oft 3 Jahre (wenn Strafe ≤90 Tagessätze). Im BZR 5 Jahre. Danach erfolgt die automatische Löschung ohne Antrag.
Was passiert, wenn ich mehrfach verurteilt werde?
Antwort: Dann erscheinen auch kleine Strafen im Führungszeugnis. Der Schutz der 90er-Grenze gilt nur für die Erstverurteilung.
Kann ich die Löschung beschleunigen?
Antwort: Ja. Nach Ablauf der Tilgungsfrist kannst du beim Bundesamt für Justiz eine vorzeitige Tilgung beantragen — kostenlos.
TS

Rechtsanwalt Torsten Stern – Strafverteidiger in Leipzig

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