Bekifft am Steuer: THC-Grenzwert, Bußgeld und Führerschein – was droht wirklich?

Torsten Stern

Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig

Welche Strafen drohen wenn ich bekifft Auto fahre?

Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ein Auto oder einen E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Zur Straftat wird die Fahrt, wenn Sie nicht mehr sicher fahren konnten, etwa wegen Ausfallerscheinungen. Das kann auch unter dem Grenzwert gelten. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer.

Seit der Teillegalisierung glauben viele, dass Cannabis und Autofahren jetzt ähnlich geregelt sind wie Alkohol. In Teilen stimmt das, in wichtigen Punkten aber nicht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig zeige ich Ihnen in diesem Beitrag, was der THC-Grenzwert bedeutet, wann aus einem Bußgeld ein Strafverfahren wird, warum die Führerscheinstelle ein eigenes Risiko ist und wie Sie sich bei einer Drogenkontrolle richtig verhalten.

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Was der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml bedeutet

Seit dem 22. August 2024 gilt nach § 24a StVG ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Gemessen wird das aktive THC im Blut, nicht im Urin. Ein positiver Urintest allein beweist deshalb noch keinen Verstoß.

Der Grenzwert gilt für alle, die ein Kraftfahrzeug führen. Dazu gehören Autos, Motorräder und E-Scooter. Vor der Neuregelung lag die Grenze in der Rechtsprechung bei 1,0 ng/ml. Viele Konsumenten wurden damals noch Tage nach dem Konsum belangt.

Wichtig ist die Unterscheidung, die Herr Stern immer wieder betont:

„Der THC-Wert allein macht aus einer Fahrt noch keine Straftat. Ab 3,5 ng/ml bewegen wir uns grundsätzlich im Bereich des § 24a StVG. Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB muss die Fahruntüchtigkeit hinzukommen. Hier spielen insbesondere konkrete Ausfallerscheinungen und das Fahrverhalten eine Rolle.“ – Rechtsanwalt Torsten Stern

Wie lange nach dem Konsum darf ich Auto fahren?

Eine verlässliche Faustregel gibt es nicht. Wie schnell der THC-Wert unter 3,5 ng/ml sinkt, hängt von der Menge, dem Wirkstoffgehalt, der Konsumform und vor allem von der Konsumhäufigkeit ab. Bei gelegentlichem Konsum sinkt der Wert oft nach einigen Stunden unter den Grenzwert. Bei regelmäßigem Konsum kann THC deutlich länger nachweisbar bleiben.

Wer sicher sein will, fährt nach dem Konsum nicht am selben Tag. Unabhängig vom Wert gilt: Wer sich nicht fit fühlt, darf nicht fahren.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – die Folgen im Überblick

Die Folgen einer Fahrt über dem THC-Grenzwert richten sich nach dem Bußgeldkatalog:

  • Erster Verstoß ab 3,5 ng/ml: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Dritter Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Cannabis und Alkohol zusammen (Mischkonsum): 1.000 Euro Bußgeld schon beim ersten Verstoß, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Fahranfänger oder unter 21 Jahren: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wurde gegen Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen. Mehr dazu im Bereich Bußgeldverfahren.

Strengere Regeln für Fahranfänger, unter 21-Jährige und bei Mischkonsum

Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt der allgemeine Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht. Nach § 24c StVG dürfen sie überhaupt nicht unter Cannabiseinfluss fahren. In der Praxis wird dafür ein Wert ab etwa 1,0 ng/ml herangezogen. Neben dem Bußgeld von 250 Euro folgen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Auch beim Mischkonsum ist das Gesetz streng. Wer Cannabis konsumiert hat, darf zusätzlich keinen Alkohol getrunken haben. Die Werte 0,5 Promille und 3,5 ng/ml gelten nicht unabhängig voneinander. Schon ein Bier zusätzlich zum Joint kann das Bußgeld auf 1.000 Euro verdoppeln.

Wann Cannabis am Steuer zur Straftat wird

Cannabis am Steuer wird zur Straftat, wenn Sie das Fahrzeug infolge des Konsums nicht mehr sicher führen konnten. Das regelt § 316 StGB. Anders als beim Alkohol gibt es dafür keinen festen Wert. Es kommt auf Ausfallerscheinungen und das Fahrverhalten an, zum Beispiel:

  • Schlangenlinien oder deutliches Abkommen von der Fahrspur
  • auffällig langsames oder sprunghaftes Fahren
  • Überfahren einer roten Ampel oder Missachten der Vorfahrt
  • ein Unfall, der auf eine verminderte Reaktion hindeutet
  • stark verzögerte Reaktionen, gerötete Augen oder Gleichgewichtsstörungen bei der Kontrolle

Deshalb kann eine Straftat auch unter 3,5 ng/ml vorliegen. Umgekehrt ist ein hoher Wert ohne Ausfallerscheinungen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.

Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. In der Regel wird zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Werden andere Menschen konkret gefährdet, kommt eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht.

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Fahrrad und E-Scooter – was gilt hier?

Für E-Scooter gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml genauso wie für das Auto, weil E-Scooter rechtlich Kraftfahrzeuge sind. Es drohen dieselben Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Auf dem Fahrrad und dem Pedelec bis 25 km/h gilt § 24a StVG dagegen nicht. Das wird im Internet häufig falsch dargestellt. Straffrei ist das Radfahren unter Cannabiseinfluss deshalb aber nicht. Wer wegen Ausfallerscheinungen nicht mehr sicher fahren kann, macht sich auch auf dem Fahrrad nach § 316 StGB strafbar. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde auch bei Radfahrern prüfen, ob sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Zwei Verfahren: Bußgeldstelle und Führerscheinstelle

Nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss laufen oft zwei getrennte Verfahren. Das Bußgeld- oder Strafverfahren klärt die Sanktion für die Fahrt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft unabhängig davon, ob Sie weiterhin geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen.

„Die Fahrt ist oft das kleinere Problem – die Führerscheinstelle das größere.“ – Rechtsanwalt Torsten Stern

Eine erstmalige Fahrt über dem Grenzwert führt nicht automatisch zu einer MPU. Nach § 13a FeV kann die Behörde ein Gutachten insbesondere dann verlangen, wenn Anhaltspunkte für Cannabismissbrauch oder -abhängigkeit vorliegen, wenn wiederholt unter Cannabiseinfluss gefahren wurde oder wenn die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen wurde.

Genau hier werden Angaben bei der Polizei gefährlich. Erzählt jemand freiwillig, dass er regelmäßig konsumiert, kann die Behörde das als Hinweis auf Missbrauch werten. Wann wegen Cannabis eine MPU oder der Verlust der Fahrerlaubnis droht, erfahren Sie in unserem Beitrag [Führerschein weg nach einer Straftat: Entziehung, Sperrfrist, MPU] (Link nach Veröffentlichung von Artikel 4 einfügen).

Drogenkontrolle in Leipzig – so verhalten Sie sich richtig

Drogenkontrollen im Straßenverkehr sind in Leipzig keine Seltenheit. 2025 stellte die Polizeidirektion Leipzig 1.347 Fahrer unter Drogeneinfluss fest, 2024 waren es 1.175. Die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss stieg um rund 14 Prozent auf 123 (Verkehrsbericht 2025). Allein während der Woche zur Drogenerkennung im Oktober 2025 wurden an drei Tagen 2.496 Fahrzeuge angehalten und 100 Blutproben angeordnet.

So gehen Sie bei einer Kontrolle vor:

  1. Ruhig und höflich bleiben. Provozieren Sie die Beamten nicht.
  2. Personalien und Papiere vorzeigen. Führerschein, Fahrzeugschein und Ausweis müssen Sie aushändigen.
  3. Keine Angaben zum Konsum machen. Sagen Sie nichts zu Konsumzeitpunkt, Menge oder Häufigkeit, auch nicht „Das war doch schon gestern Abend“.
  4. Freiwilligen Tests nicht vorschnell zustimmen. Urin- und Speicheltests sowie Koordinationstests wie das Gehen auf einer Linie sind freiwillig.
  5. Bei einer angeordneten Blutentnahme keinen Widerstand leisten. Nach § 81a StPO darf eine Blutprobe unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne Ihre Einwilligung entnommen werden. Ob die Maßnahme rechtmäßig war, wird später geprüft.
  6. Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben.
  7. Einen Anwalt kontaktieren, bevor Sie auf Anhörungsbogen oder Vorladung reagieren.

Wichtig: Wer einen freiwilligen Schnelltest ablehnt, verhindert damit keine Blutprobe. Die Ablehnung schützt aber davor, zusätzliche Indizien zu liefern.

„Der größte Fehler bei einer Cannabis-Kontrolle ist oft nicht der THC-Wert, sondern das, was anschließend freiwillig erzählt wird.“

Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie in den Beiträgen Schweigerecht – was darf ich und was nicht? und Sollte ich einen Anwalt kontaktieren, bevor ich aussage?

Medizinisches Cannabis am Steuer – das Patientenprivileg

Für Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis gelten Besonderheiten. Nach § 24a Abs. 4 StVG greift der THC-Grenzwert nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt.

Ein Rezept ist aber kein Freibrief. Wer tatsächlich fahruntüchtig ist, kann sich trotzdem nach § 316 StGB strafbar machen. Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahreignung prüfen. Patienten sollten Rezept und ärztliche Bescheinigung beim Fahren dabeihaben und die Einnahme genau nach Verordnung durchführen.

Was ein Anwalt bei Cannabis am Steuer tun kann

Ein Anwalt prüft zunächst den gesamten Ablauf der Kontrolle und danach die Beweislage. Dazu gehören:

  • der Anlass der Kontrolle und die dokumentierten Beobachtungen der Polizeibeamten
  • die Blutentnahme und ihre Voraussetzungen
  • das toxikologische Gutachten mit dem gemessenen THC-Wert im Blutserum
  • die behauptete Fahruntüchtigkeit bei einem Vorwurf nach § 316 StGB: Worauf stützt sie sich konkret?
  • die Fristen, etwa zwei Wochen für den Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl
  • die Folgen für die Fahrerlaubnis, damit im Bußgeld- oder Strafverfahren nichts gesagt wird, was der Führerscheinstelle später schadet

Weitere Informationen zu Verkehrsdelikten finden Sie im Bereich Verkehrsstrafrecht. Wie Alkohol am Steuer bewertet wird, lesen Sie im Beitrag Alkohol am Steuer – das droht bei Trunkenheit im Straßenverkehr. Was seit dem KCanG beim Besitz von Cannabis erlaubt ist, erklärt der Beitrag Cannabis seit dem KCanG: Was ist erlaubt – und ab wann wird es strafbar?

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Häufige Fragen (FAQ)

Ab wie viel THC ist Autofahren verboten?
Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer.

Was droht beim ersten Mal bekifft Autofahren?
Beim ersten Verstoß ab 3,5 ng/ml drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu, liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor.

Wie lange nach dem Kiffen darf ich Auto fahren?
Eine sichere Faustregel gibt es nicht. Der Abbau hängt von Menge, Wirkstoffgehalt und Konsumhäufigkeit ab. Wer sicher sein will, fährt am Tag des Konsums nicht.

Gilt der THC-Grenzwert auch auf dem Fahrrad?
Nein, § 24a StVG gilt nur für Kraftfahrzeuge. Wer auf dem Fahrrad wegen Cannabis nicht mehr sicher fahren kann, macht sich aber nach § 316 StGB strafbar.

Muss ich bei einer Kontrolle einen Drogenschnelltest machen?
Nein, Urin- und Speicheltests sind freiwillig. Eine angeordnete Blutentnahme müssen Sie aber dulden.

Droht nach der ersten Fahrt unter Cannabis eine MPU?
Nicht automatisch. Nach § 13a FeV droht eine MPU vor allem bei Anhaltspunkten für Cannabismissbrauch, bei wiederholten Verstößen oder nach einer früheren Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was gilt bei Cannabis und Alkohol zusammen?
Wer Cannabis konsumiert hat, darf keinen Alkohol getrunken haben. Beim Mischkonsum drohen schon beim ersten Verstoß 1.000 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?
Ja, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt und Sie fahrtüchtig sind. Bei Ausfallerscheinungen ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB trotzdem möglich.

Fazit

Cannabis am Steuer ist ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Bei Ausfallerscheinungen wird daraus eine Straftat, auch unter dem Grenzwert. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot, beim Mischkonsum mit Alkohol verdoppelt sich das Bußgeld. Daneben prüft die Führerscheinstelle eigenständig Ihre Fahreignung. Deshalb ist das wichtigste Verhalten bei einer Kontrolle so einfach wie wirksam: keine Angaben zum Konsum.

Wurden Sie unter Cannabiseinfluss kontrolliert oder haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Fordern Sie jetzt über das Formular Ihre Ersteinschätzung an oder rufen Sie mich direkt an, bevor Sie gegenüber Polizei oder Behörde Angaben machen.

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