Alkohol am Steuer – das droht bei Trunkenheit im Straßenverkehr.

Torsten Stern

Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig

Alkohol am Steuer – Das droht bei Trunkenheit im Straßenverkehr | Kanzlei Stern Leipzig

Alkohol am Steuer –
das droht bei Trunkenheit im Straßenverkehr.

Was genau passiert nach einer Trunkenheitsfahrt? Welche Strafen, welcher Führerscheinentzug, welche beruflichen Folgen? Dieser Ratgeber erklärt es klar und ohne Umschweife.

Das Wichtigste vorab: Machen Sie nach einer Trunkenheitskontrolle keine Aussage – weder am Steuer noch auf der Wache. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen im Verfahren erheblich schaden.

35.100 Alkoholunfälle in Deutschland 2024
Statistisches Bundesamt
198 Verkehrstote durch Alkohol 2024
DVR, 2025
alle 15 Min. ereignet sich ein Alkoholunfall
DVR, 2025

1. Die Promillegrenzen im Überblick

Viele Betroffene, die zu mir in die Kanzlei kommen, sind überrascht: Sie glaubten, die Grenze liege bei 0,8 Promille – oder gar erst bei 1,0. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die deutschen Promillegrenzen sind komplex, und schon unterhalb von 0,5 Promille kann eine Straftat vorliegen.

PromilleRechtliche EinordnungKonsequenz
ab 0,0 ‰ Absolutes Verbot (Probezeit & unter 21 Jahren) Bußgeld, Punkt, Probezeitverlängerung
ab 0,3 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit (bei Fahrfehlern) Straftat § 316 StGB – Geld- oder Freiheitsstrafe
ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
ab 1,1 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit Straftat § 316 StGB – kein Gegenbeweis möglich
ab 1,6 ‰ MPU-Grenze Medizinisch-Psychologische Untersuchung zwingend

Relative vs. absolute Fahruntüchtigkeit

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Formen der Fahruntüchtigkeit. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 ‰) muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass konkrete Ausfallerscheinungen vorlagen – Schlangenlinien, verzögertes Bremsen, auffälliges Verhalten bei der Kontrolle. Das gibt der Verteidigung Angriffsfläche.

Bei der absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰ entfällt dieser Nachweis. Hier gilt die Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar als bewiesen – allein aufgrund des Blutalkoholwerts. Der Bundesgerichtshof hat dies zuletzt in seinem Beschluss vom 26.02.2025 (4 StR 526/24) nochmals bekräftigt.

Wichtig für Betroffene in Leipzig: Selbst wenn Sie keinen erkennbaren Fahlfehler gemacht haben – ab 1,1 ‰ spielt das keine Rolle mehr. Die Strafbarkeit steht fest. Ab 0,3 ‰ hingegen gibt es rechtliche Spielräume, die ein erfahrener Strafverteidiger nutzen kann.


2. Die strafrechtlichen Konsequenzen

Was droht konkret? Das hängt vom Promillewert, von Vorstrafen und davon ab, ob ein Unfall passiert ist. Hier die wichtigsten Paragrafen und was sie bedeuten.

§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

§ 316 Abs. 1 StGB
„Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist."

§ 316 StGB greift, wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Die Strafe: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wichtig: Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar – wer irrtümlich glaubt, noch fahrtüchtig zu sein, macht sich dennoch strafbar.

§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

Sobald andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, greift der schwerere § 315c StGB. Dieser sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Er greift zum Beispiel, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt nehmen, zu nah auffahren oder Schlangenlinien fahren und dabei jemanden gefährden.

SituationParagraphStrafrahmen
Trunkenheitsfahrt ohne Gefährdung § 316 StGB Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
Trunkenheitsfahrt mit Gefährdung Dritter § 315c StGB Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Unfall mit Verletzten unter Alkohol § 315c + § 229 StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre; bei grober Fahrlässigkeit bis zu 3 Jahre
Unfall mit Todesfolge unter Alkohol § 315c + § 222 StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre

3. Führerscheinentzug – was wirklich passiert

Der Führerscheinentzug ist für die meisten Betroffenen die einschneidendste Konsequenz – nicht das Bußgeld, nicht die Punkte. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, steht vor einem ernsthaften Problem.

Vorläufige Entziehung noch am Tattag

Die Polizei kann den Führerschein noch am Tattag sicherstellen. Das Gericht ordnet dann gem. § 111a StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis an. Von diesem Moment an dürfen Sie kein Fahrzeug mehr führen – auch nicht, wenn das Verfahren noch läuft.

Sperrfrist: 6 Monate bis 5 Jahre

Nach rechtskräftigem Urteil verhängt das Gericht gem. § 69a StGB eine Sperrfrist. Innerhalb dieser Zeit darf die Führerscheinbehörde keinen neuen Führerschein ausstellen. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann sie auf bis zu fünf Jahre steigen. Im Extremfall wird die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen.

Wichtig: Der Führerschein wird nicht automatisch zurückgegeben

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie den Führerschein aktiv neu beantragen. Er wird Ihnen nicht automatisch zugeschickt. Die Fahrprüfung müssen Sie in der Regel nicht wiederholen – aber es können Auflagen gestellt werden, zum Beispiel die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU.

Führerschein – das müssen Sie wissen

Vorläufiger Entzug Möglich noch am Tattag durch die Polizei (§ 111a StPO)
Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre je nach Schwere und Vorgeschichte
MPU-Pflicht Ab 1,6 ‰ oder bei Wiederholung zwingend vorgeschrieben
Rückgabe Nicht automatisch – muss neu beantragt werden

4. Die MPU – der sogenannte „Idiotentest"

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Betroffene die größte Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein. Sie wird angeordnet, wenn:

Wann wird die MPU angeordnet?
  • Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr bei der Tat
  • Wiederholte Trunkenheitsfahrt – auch wenn der erste Fall lange zurückliegt
  • Hinweise auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit
  • Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit einem schweren Unfall

Die MPU prüft, ob Sie dauerhaft geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie umfasst medizinische Tests, Reaktions- und Konzentrationstests sowie ein ausführliches psychologisches Gespräch. Wer unvorbereitet erscheint, scheitert häufig – nicht weil er nicht fahrtauglich ist, sondern weil er die Anforderungen nicht kennt.

Aus der Praxis als Strafverteidiger in Leipzig

„Die MPU ist kein Verhör und kein Test, den man einfach besteht. Wer nicht weiß, was erwartet wird, fällt durch – unabhängig davon, ob er heute nüchtern fährt oder nicht. Professionelle Vorbereitung ist hier kein Luxus, sondern Notwendigkeit."


5. Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Nicht jede Alkoholfahrt endet als Straftat vor dem Amtsgericht. Zwischen 0,5 und 1,09 ‰ ohne Fahrauffälligkeiten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Das klingt harmloser – ist es aber nicht.

Promille (Erstverstoß)BußgeldFahrverbotPunkte Flensburg
0,5 – 0,79 ‰500 €1 Monat2 Punkte
0,8 – 1,09 ‰1.000 €3 Monate2 Punkte
ab 1,1 ‰ (Straftat)Geldstrafe (Tagessätze)Entzug der Fahrerlaubnis3 Punkte

Bei einem Wiederholungsverstoß (innerhalb von 1 Jahr) verdoppeln sich Bußgeld und Fahrverbot. Ab dem dritten Verstoß sind Fahrverbote von drei Monaten die Regel. Die Punkte in Flensburg summieren sich – ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.


6. Versicherungsrechtliche Folgen

Was viele beim ersten Schock komplett vergessen: Die Kfz-Versicherung kann nach einer Trunkenheitsfahrt drastische Konsequenzen ziehen.

Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung

Wer mit 1,1 ‰ oder mehr einen selbstverschuldeten Unfall baut, riskiert, dass die Vollkaskoversicherung die Leistung vollständig verweigert. Das bedeutet: Sie zahlen den eigenen Fahrzeugschaden selbst. Bei einem neueren Fahrzeug können das schnell 20.000 € oder mehr sein.

Regress der Haftpflichtversicherung

Noch gravierender: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich verpflichtet, den Schaden des Unfallgegners zu regulieren. Sie kann sich aber anschließend bei Ihnen schadlos halten – sogenannter Regress. Die Versicherung kann bis zu 5.000 € zurückfordern (bei grober Fahrlässigkeit, z. B. Trunkenheit). Bei vorsätzlicher Schadensverursachung ist der Regress unbegrenzt.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen im Überblick
  • Vollkaskoversicherung: kann bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit) Leistung kürzen oder verweigern
  • Haftpflicht: zahlt Drittschäden, fordert bis zu 5.000 € per Regress zurück
  • Beitragsstufung: Unfälle unter Alkohol führen zur Rückstufung – massiv höhere Prämien
  • Kündigung: Versicherer können das Vertragsverhältnis nach einer Trunkenheitsfahrt kündigen

7. Berufliche Konsequenzen

Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist keine Kleinigkeit, die man einfach abhakt. Je nach Beruf kann sie existenzbedrohend sein.

Berufsgruppen mit besonderem Risiko

Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist – Handwerker, Außendienstmitarbeiter, LKW-Fahrer, Kurierfahrer – verliert mit dem Führerschein auch die Arbeit. Für Beamte, Soldaten oder Angehörige regulierter Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) kann eine rechtskräftige Verurteilung disziplinarrechtliche Folgen bis hin zur Entlassung haben.

Eintrag im Bundeszentralregister

Eine Verurteilung wegen § 316 StGB wird im Bundeszentralregister eingetragen. Dieser Eintrag ist bei einem polizeilichen Führungszeugnis sichtbar und kann bei Bewerbungen oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten zum Problem werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfristen wird der Eintrag gelöscht – aber das dauert Jahre.


8. Wiederholungstäter: Was beim zweiten Mal passiert

In meiner Praxis als Strafverteidiger in Leipzig erlebe ich es regelmäßig: Jemand wird zum zweiten oder dritten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt. Die rechtlichen Konsequenzen eskalieren dabei drastisch.

Verschärfte Strafen bei Wiederholung

Wer bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde, muss beim zweiten Mal mit einer deutlich schärferen Reaktion der Justiz rechnen. Bewährungs- und Geldstrafen werden zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die Sperrfrist für den Führerschein verlängert sich erheblich.

MPU wird praktisch zwingend

Bei einer Wiederholung ordnen die Gerichte und Führerscheinbehörden fast ausnahmslos eine MPU an – unabhängig vom gemessenen Promillewert. Wer die MPU nicht besteht oder sich weigert, erhält den Führerschein nicht zurück.

Dauerhafte Entziehung möglich

In besonders schweren Fällen – insbesondere bei mehrfacher Wiederholung oder bei einem schweren Unfall – kann das Gericht gem. § 69 StGB die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Das bedeutet: kein Führerschein mehr – für immer.

Wiederholungstäter – die Konsequenzen steigen stark

1. Tat Geldstrafe, Sperrfrist 6–12 Monate, ggf. MPU ab 1,6 ‰
2. Tat Höhere Geldstrafe oder kurze Freiheitsstrafe, Sperrfrist 1–3 Jahre, MPU fast immer
3. Tat / schwerer Fall Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich, dauerhafte Entziehung möglich

9. Der häufigste Fehler – und wie Sie ihn vermeiden

In mehr als zehn Jahren als Strafverteidiger in Leipzig habe ich eines immer wieder erlebt: Betroffene machen Fehler, die ihnen erheblich schaden – nicht weil sie böswillig handeln, sondern weil sie falsch informiert sind.

Fehler 1: Alles abstreiten

„Ich habe nichts getrunken" – obwohl der Atemalkoholtest bereits 1,4 ‰ gemessen hat. Das klingt absurd, ist aber einer der häufigsten Fehler. Der Widerspruch zwischen Aussage und Messung macht die Situation nicht besser – er macht sie schlimmer, weil er die Glaubwürdigkeit insgesamt untergräbt.

Fehler 2: Halbrichtiges Fachwissen anwenden

„Ich dachte, unter 0,8 passiert mir nichts." Oder: „Der Test war positiv, aber ich habe Mundspülung benutzt." Solche Erklärungen werden regelmäßig gemacht und regelmäßig widerlegt. Wer auf Basis von Halbwissen argumentiert, verliert Glaubwürdigkeit und schadet sich selbst.

Fehler 3: Ohne Anwalt reden

Die Polizei ist freundlich, die Situation erscheint beherrschbar – also erklärt man alles spontan. Was dabei vergessen wird: Jede Äußerung wird protokolliert und kann später im Verfahren verwendet werden. Das gilt selbst für Sätze, die nicht als offizielle Aussage gemeint waren.

Was Sie nach einer Kontrolle tun sollten
  • Personalien angeben – das ist Pflicht
  • Zur Sache schweigen – Sie müssen keine Erklärungen liefern
  • Sofort Strafverteidiger anrufen – noch bevor Sie irgendwas sagen
  • Dem Bluttest nicht widersprechen – das ändert nichts am Ergebnis, macht aber einen schlechten Eindruck
  • Keine Eigendiagnose – überlassen Sie die rechtliche Einordnung dem Anwalt

Weiterführend: Schweigerecht – was darf man? und Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?


10. Was ein Strafverteidiger in Leipzig für Sie tun kann

Viele Betroffene glauben: „Bei dem Promillewert ist doch nichts mehr zu machen." Das stimmt nicht. Selbst wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist, gibt es erhebliche Spielräume – beim Strafmaß, bei der Sperrfrist, bei der MPU-Pflicht und bei der Frage, ob das Verfahren überhaupt vor Gericht kommt.

Akteneinsicht als erster Schritt

Bevor irgendetwas anderes passiert: Akteneinsicht. Nur so lässt sich prüfen, ob der Atemalkoholtest korrekt durchgeführt wurde, ob die Blutentnahme ordnungsgemäß dokumentiert ist, ob Zeugenaussagen widersprüchlich sind und ob formale Fehler vorliegen, die das Verfahren beeinflussen können.

Spielräume bei Strafmaß und Sperrfrist

Das Strafmaß bei § 316 StGB ist nicht festgeschrieben. Ob Sie 30 oder 90 Tagessätze Geldstrafe bekommen, ob die Sperrfrist sechs Monate oder zwei Jahre beträgt – das hängt erheblich von der Verteidigung ab. Strafmildernde Umstände (erstmalige Tat, fehlende Vorstrafen, kooperatives Verhalten, frühzeitige MPU-Vorbereitung) können das Ergebnis deutlich verbessern.

Weiterführend: Beschuldigter in einem Strafverfahren – welche Rechte haben Sie?


11. Fazit – das Wichtigste auf einen Blick

Das sollten Sie wissen und tun

❌ Nicht tun Abstreiten, spontane Erklärungen, halbrichtiges Fachwissen anwenden
✅ Sofort tun Schweigen. Anwalt anrufen. Akteneinsicht beantragen.
Ab 0,3 ‰ mit Fahrfehlern Straftat möglich – Verteidigung lohnt sich
Ab 1,1 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit – keine Gegenmöglichkeit, aber Strafmaß ist verhandelbar
Wiederholungsfall Frühzeitig anwaltliche Hilfe – die Konsequenzen eskalieren stark

FAQ – Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Was passiert, wenn ich bei der Polizei 0,5 Promille geblasen habe?
Ab 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Beim ersten Verstoß: 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg. Das Verfahren läuft über die Bußgeldstelle, nicht das Strafgericht – Sie werden also nicht vorbestraft. Aber: Widerspruch einlegen und prüfen lassen, ob der Test korrekt durchgeführt wurde.
Kann ich den Führerschein behalten, wenn ich unter 1,1 Promille hatte?
Möglicherweise ja. Unterhalb von 1,1 ‰ ohne Fahrauffälligkeiten liegt keine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Ob der Führerschein entzogen wird, hängt vom Gesamtbild ab. Eine frühe anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen erheblich, eine Sperrfrist zu vermeiden oder zu verkürzen.
Verliere ich meinen Job, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?
Das hängt vom Beruf ab. Wer beruflich fahren muss (Außendienst, Handwerk, Transport), riskiert durch den Führerscheinentzug die Arbeitsstelle. Beamte und Angehörige regulierter Berufe müssen mit Disziplinarverfahren rechnen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber nicht selbst – klären Sie zunächst mit einem Anwalt, was Sie zu melden verpflichtet sind.
Zahlt meine Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?
Die Kfz-Haftpflicht ist verpflichtet, den Schaden des Unfallgegners zu regulieren – aber sie kann anschließend bis zu 5.000 € von Ihnen zurückfordern. Die Vollkaskoversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit gilt als solche) die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und sprechen Sie vor dem Erstgespräch mit der Versicherung mit einem Anwalt.
Muss ich eine MPU machen, wenn ich 1,3 Promille hatte?
Nicht zwingend – die MPU-Pflicht greift gesetzlich ab 1,6 ‰. Bei 1,3 ‰ kann die Führerscheinbehörde aber dennoch eine MPU anordnen, wenn weitere Umstände vorliegen (z. B. Wiederholung, Unfallbeteiligung, Hinweise auf Alkoholprobleme). Ein Strafverteidiger kann im Verfahren darauf hinwirken, eine MPU-Anordnung zu verhindern oder zu verzögern, um Zeit für eine Vorbereitung zu gewinnen.
Was passiert, wenn ich am nächsten Morgen noch Restalkohol habe?
Restalkohol ist rechtlich genauso gefährlich wie frischer Alkohol. Der Körper baut etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Wer bis 2 Uhr nachts getrunken hat und um 7 Uhr morgens ins Auto steigt, kann noch deutlich über 0,5 ‰ liegen. Restalkohol am Morgen danach ist ein häufig unterschätztes Risiko – und vor Gericht kein mildernder Umstand.
Kann ich gegen den Atemalkoholtest vorgehen?
Ja – und das lohnt sich zu prüfen. Atemalkoholtests müssen nach genau definierten Protokollen durchgeführt werden. Fehler bei der Wartezeit, fehlerhafte Geräteprüfung oder falsche Dokumentation können das Ergebnis angreifbar machen. Das gilt noch mehr für die Blutprobe: Fehler bei der Entnahme oder Auswertung können ein Verfahren maßgeblich beeinflussen. Akteneinsicht ist hier der erste Schritt.
Was passiert bei Alkohol am Steuer in der Probezeit?
In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 ‰). Jeder Verstoß ist ein A-Verstoß: die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre, es gibt ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, außerdem die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Liegt zusätzlich eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor, kommen alle strafrechtlichen Konsequenzen obendrauf. Für Fahranfänger in Leipzig ist frühzeitige Beratung besonders wichtig.
Kann ich nach einem Alkohol-Unfall noch Schadensersatz fordern?
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Unfallgegner. Im Gegenteil: Sie haften für den Schaden des anderen. Bei einem Mitverschulden des anderen Fahrers ist eine anteilige Haftungsverteilung möglich – aber das ist im Einzelfall zu prüfen. Zusätzlich können zivilrechtliche Schmerzensgeldklagen von Verletzten auf Sie zukommen.
TS

Rechtsanwalt Torsten Stern – Strafverteidiger in Leipzig

Rosa-Luxemburg-Straße 50, 04315 Leipzig

info@stern-recht.de
0341 – 60 48 69 67

Jetzt kontaktieren und eine erste Einschätzung erhalten

Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht aus Leipzig

Sie wollen mich direkt kontaktieren? Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Phone
0341-60 48 69 67
Telefonnummer
Letter
info@stern-recht.de
E-Mail Adresse
Map
Rosa-Luxemburg-Straße 50, 04315 Leipzig
Kanzleiräume
Rückruf per Formular anfordern
Wir verwenden die Angaben zur Beantwortung der Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen!
Das hat leider nicht geklappt. Bitte versuchen Sie er erneut.