Pflichtverteidiger

Viele Menschen glauben, sie müssten sich einen Anwalt selbst leisten können, um verteidigt zu werden – oder gehen davon aus, ein Pflichtverteidiger sei automatisch schlechter als ein "normaler" Anwalt. Beides ist ein weit verbreitetes Missverständnis, das gerade in belastenden Situationen zu falschen Entscheidungen führen kann.

Was ist überhaupt ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht bestellter Strafverteidiger, der einem Beschuldigten in bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen zur Seite gestellt wird – unabhängig von dessen finanziellen Verhältnissen. Die Voraussetzungen regeln vor allem §§ 140 ff. StPO, etwa bei schweren Tatvorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder wenn die Rechtslage besonders schwierig ist. Wichtig: Ein Pflichtverteidiger ist kein "Anwalt zweiter Klasse". Er unterliegt denselben beruflichen Pflichten wie ein Wahlverteidiger und ist zu einer engagierten Verteidigung verpflichtet. Zudem gilt: Beschuldigte können in der Regel selbst einen Anwalt ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger vorschlagen, sofern dieser zur Übernahme bereit ist.

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Was sollte ich zur Bestellung eines Pflichtverteidigers wissen?

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist mit einigen Besonderheiten verbunden, die viele Betroffene nicht kennen. Wer die wichtigsten Schritte kennt, kann gezielt Einfluss nehmen.

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Häufige Fragen

Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein selbst gewählter Anwalt?

Nein. Ein Pflichtverteidiger unterliegt denselben beruflichen Pflichten wie jeder andere Strafverteidiger und ist ebenso zu einer engagierten Verteidigung verpflichtet.

Muss ich einen Pflichtverteidiger selbst bezahlen?

Zunächst nicht – die Kosten übernimmt die Staatskasse. Werden Sie jedoch verurteilt, können Ihnen die Verfahrenskosten einschließlich der Anwaltskosten nachträglich auferlegt werden.

Kann ich mir meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

In der Regel ja. Sie können dem Gericht einen Anwalt Ihres Vertrauens vorschlagen. Ist dieser zur Übernahme bereit, wird er meist auch bestellt.

Wann wird überhaupt ein Pflichtverteidiger bestellt?

Insbesondere bei schweren Tatvorwürfen, drohender Untersuchungshaft, bei bestimmten Maßregeln oder wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist. Die genauen Fälle listet § 140 StPO auf.

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