Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht bestellter Strafverteidiger, der einem Beschuldigten in bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen zur Seite gestellt wird – unabhängig von dessen finanziellen Verhältnissen. Die Voraussetzungen regeln vor allem §§ 140 ff. StPO, etwa bei schweren Tatvorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder wenn die Rechtslage besonders schwierig ist. Wichtig: Ein Pflichtverteidiger ist kein "Anwalt zweiter Klasse". Er unterliegt denselben beruflichen Pflichten wie ein Wahlverteidiger und ist zu einer engagierten Verteidigung verpflichtet. Zudem gilt: Beschuldigte können in der Regel selbst einen Anwalt ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger vorschlagen, sofern dieser zur Übernahme bereit ist.
Ein Pflichtverteidiger wird insbesondere bei schweren Vorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder komplexer Sach- und Rechtslage bestellt.
Sie können dem Gericht einen bestimmten Anwalt vorschlagen. Wird dieser rechtzeitig benannt, bestellt das Gericht in der Regel genau diesen Anwalt.
Das Gericht prüft den Antrag und bestellt den Verteidiger förmlich. Ab diesem Zeitpunkt vertritt er Sie im gesamten weiteren Verfahren.
Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Bei einer Verurteilung können sie dem Verurteilten jedoch nachträglich auferlegt werden.
Sollten Sie mir das Mandnat geben, beginne ich sofort mit der Bearbeitung Ihres Falls und vertrete Ihre Interessen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Sollten Sie mir das Mandnat geben, beginne ich sofort mit der Bearbeitung Ihres Falls und vertrete Ihre Interessen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Sollten Sie mir das Mandnat geben, beginne ich sofort mit der Bearbeitung Ihres Falls und vertrete Ihre Interessen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Sie müssen sich nicht mit einem zufällig zugewiesenen Anwalt zufriedengeben. Lassen Sie sich beraten, wie Sie mich als Pflichtverteidiger Ihrer Wahl benennen können.
Nein. Ein Pflichtverteidiger unterliegt denselben beruflichen Pflichten wie jeder andere Strafverteidiger und ist ebenso zu einer engagierten Verteidigung verpflichtet.
Zunächst nicht – die Kosten übernimmt die Staatskasse. Werden Sie jedoch verurteilt, können Ihnen die Verfahrenskosten einschließlich der Anwaltskosten nachträglich auferlegt werden.
In der Regel ja. Sie können dem Gericht einen Anwalt Ihres Vertrauens vorschlagen. Ist dieser zur Übernahme bereit, wird er meist auch bestellt.
Insbesondere bei schweren Tatvorwürfen, drohender Untersuchungshaft, bei bestimmten Maßregeln oder wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist. Die genauen Fälle listet § 140 StPO auf.
Ich bin ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten bietet.

Sie wollen mich direkt kontaktieren? Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.