Bewährung

Eine Verurteilung ist ein Schock – doch oft folgt direkt die nächste Frage: Muss ich jetzt ins Gefängnis, oder gibt es eine Bewährung? Diese Unsicherheit ist völlig normal, denn kaum ein Begriff aus dem Strafrecht wird so oft missverstanden wie die Bewährung.

Was ist überhaupt eine Bewährung?

Die Bewährung, genauer die Strafaussetzung zur Bewährung, bedeutet, dass eine verhängte Freiheitsstrafe nicht sofort vollstreckt wird. Der Verurteilte muss die Strafe also nicht antreten, solange er sich in einer festgelegten Bewährungszeit straffrei führt und etwaige Auflagen erfüllt. Geregelt ist dies vor allem in § 56 StGB. Eine Bewährung ist grundsätzlich möglich bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, wobei bei Strafen über einem Jahr besondere Umstände hinzukommen müssen. Voraussetzung ist stets eine positive Sozialprognose – das Gericht muss davon ausgehen, dass der Verurteilte auch ohne Strafvollzug künftig keine weiteren Straftaten begeht. Während der Bewährungszeit können Auflagen (z. B. Geldzahlungen, gemeinnützige Arbeit) oder Weisungen (z. B. Meldeauflagen, Therapie) erteilt werden. Werden diese nicht erfüllt oder begeht der Verurteilte erneut eine Straftat, kann die Bewährung widerrufen werden – dann wird die ursprüngliche Freiheitsstrafe doch noch vollstreckt.

Was sollte ich tun, um eine Bewährung zu erreichen?

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Häufige Fragen

Bis zu welcher Strafhöhe ist eine Bewährung möglich?

Grundsätzlich bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Bei Strafen zwischen einem und zwei Jahren müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen, damit das Gericht eine Bewährung ausspricht.

Wie lange dauert eine Bewährungszeit?

Die Bewährungszeit beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren und wird vom Gericht individuell festgelegt.

Was passiert, wenn ich während der Bewährungszeit erneut straffällig werde?

In diesem Fall droht der Widerruf der Bewährung. Die ursprünglich ausgesetzte Freiheitsstrafe müsste dann regelmäßig vollstreckt werden. Ein Anwalt kann prüfen, ob und wie ein Widerruf abgewendet werden kann.

Kann eine Bewährung nachträglich verkürzt oder aufgehoben werden?

Ja, bei vorbildlichem Verhalten kann das Gericht die Bewährungszeit verkürzen oder die Strafe nach Ablauf sogar erlassen. Umgekehrt kann bei Verstößen ein Widerruf drohen.

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