Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Strafverfahrens in der Regel nur eingeschränkt: Bei fahrlässig begangenen Taten kann Deckung bestehen, bei Vorsatzvorwürfen bestehen dagegen häufig erhebliche Einschränkungen oder ein vollständiger Leistungsausschluss. Ob im Einzelfall tatsächlich Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag, den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem erhobenen Vorwurf ab – eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.
Viele Mandanten gehen zunächst davon aus, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung automatisch sämtliche Kosten eines Strafverfahrens übernimmt. In der Praxis ist das ein weitverbreiteter Irrtum, der im Ernstfall zu bösen Überraschungen führen kann. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig kläre ich in diesem Beitrag, wie der sogenannte Vorsatzausschluss funktioniert, wie eine Deckungsanfrage abläuft und welche Alternativen bestehen, wenn keine oder keine ausreichende Versicherung vorhanden ist.

Der zentrale Stolperstein bei der Rechtsschutzversicherung im Strafrecht ist der sogenannte Vorsatzausschluss. Gerade bei vorsätzlich begangenen Straftaten bestehen in den meisten Versicherungsverträgen erhebliche Einschränkungen oder Ausschlüsse. Der Gedanke dahinter: Eine Versicherung soll grundsätzlich nicht dazu dienen, die Folgen bewusst begangenen Unrechts abzufedern.
Entscheidend ist dabei immer der konkrete Versicherungsvertrag. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern und Tarifen zum Teil erheblich. Deshalb lässt sich die Frage, ob im konkreten Fall Deckung besteht, nur anhand der individuellen Police beantworten – nicht anhand allgemeiner Aussagen im Internet.
Als grober Anhaltspunkt gilt: Bei fahrlässig begangenen Delikten kann eher Versicherungsschutz bestehen, während bei Vorsatzvorwürfen häufiger Deckungsprobleme auftreten. Besonders interessant – und für Betroffene oft verwirrend – wird es, wenn zunächst wegen eines Vorsatzdelikts ermittelt wird, das Verfahren am Ende aber wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts eingestellt oder entschieden wird.
In solchen Fällen kommt es sehr genau auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an, insbesondere darauf, zu welchem Zeitpunkt und anhand welcher Tatsachen die Deckungsfrage beurteilt wird. Ein Beispiel: Wird zunächst wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung ermittelt, stellt sich im Verfahren aber heraus, dass tatsächlich nur ein fahrlässiges Verhalten vorlag, kann sich die Deckungsfrage im Laufe des Verfahrens noch einmal ändern.
Wichtig zu wissen: Bis eine endgültige Entscheidung des Versicherers vorliegt, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass automatisch alles übernommen wird.

Je nach Tarif können in Versicherungsverträgen Wartezeiten sowie Ausschlüsse für bereits vor Vertragsbeginn bestehende oder eingetretene Sachverhalte vereinbart sein. Entscheidend ist dabei insbesondere, wann der Versicherungsfall nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen als eingetreten gilt.
Eine Rechtsschutzversicherung kann normalerweise nicht erst abgeschlossen werden, nachdem sich der relevante Konflikt bereits verwirklicht hat. Wer also erst nach Erhalt einer Vorladung oder nach Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens eine Versicherung abschließt, wird für diesen konkreten Fall in aller Regel keinen Versicherungsschutz mehr erhalten.
Eine Ablehnung der Deckungszusage sollte niemals einfach hingenommen werden, sondern zunächst rechtlich anhand der konkreten Versicherungsbedingungen geprüft werden. Nicht jede Ablehnung ist automatisch zutreffend. Je nach Fall können folgende Schritte sinnvoll sein:
Gerade weil Versicherungsbedingungen komplex formuliert sind, lohnt sich in solchen Fällen häufig eine zweite, fachkundige Einschätzung.
Besteht Versicherungsschutz, umfasst dieser je nach Vertrag üblicherweise die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und bestimmte weitere Verfahrenskosten. Bei folgenden Punkten sollten Sie jedoch genauer hinschauen:
Diese Punkte werden nicht automatisch in vollem Umfang übernommen und sollten deshalb frühzeitig geklärt werden.

Besteht keine passende Rechtsschutzversicherung oder wird die Deckung abgelehnt, bedeutet das nicht, dass Sie ohne Optionen dastehen.
Pflichtverteidigung. Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Wichtig zu wissen: Ein Pflichtverteidiger ist nicht automatisch ein kostenloser Anwalt. Die Kosten werden zunächst von der Staatskasse verauslagt, im Falle einer Verurteilung müssen sie jedoch grundsätzlich erstattet werden. Ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht nach dem persönlichen Wunsch des Beschuldigten.
Prozesskostenhilfe. Ein häufiger Irrtum: Prozesskostenhilfe ist nicht einfach das strafrechtliche Gegenstück zur Pflichtverteidigung für Beschuldigte. Sie greift im Strafverfahren in anderen Konstellationen, etwa für Nebenkläger, und funktioniert nach eigenen Voraussetzungen. Wer sich auf Prozesskostenhilfe als Lösung für die eigene Verteidigung verlässt, geht meist von falschen Voraussetzungen aus.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen. Je nach Kanzlei können auch Ratenzahlungen oder individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich sein. Sprechen Sie diesen Punkt am besten offen im Erstgespräch an.
Wenn Sie sich grundsätzlich fragen, ob und wann Sie überhaupt einen eigenen Anwalt einschalten sollten, finden Sie einen umfassenden Überblick in unserem Beitrag Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten? Die Unterschiede zwischen Pflichtverteidiger und selbst gewähltem Anwalt erläutern wir außerdem ausführlich in unserem Beitrag Pflichtverteidiger oder eigener Anwalt – was ist wirklich besser?
Eine pauschale Zahl können wir hier bewusst nicht nennen, weil sie in der Praxis kaum belastbar ist. Die Kosten eines Strafverfahrens hängen von zahlreichen Faktoren ab:
Ein Verfahren, das bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wird, verursacht naturgemäß deutlich geringere Kosten als ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Verhandlungstagen und Sachverständigen. Auch die Verfahrensdauer selbst spielt dabei eine Rolle – mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Strafverfahren Dauer – wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Der beste Zeitpunkt, sich mit dem eigenen Versicherungsschutz zu beschäftigen, ist deutlich vor einem Verfahren – nicht erst, wenn die Vorladung bereits im Briefkasten liegt. Prüfen Sie Ihre bestehende Police anhand folgender Punkte:
Der wichtigste Hinweis zum Schluss: Verlassen Sie sich nicht allein auf Begriffe wie „Strafrechtsschutz" in der Produktbeschreibung. Nur ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen zeigt, was im Ernstfall tatsächlich gilt.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung automatisch, wenn ich beschuldigt werde?Nein. Ob und in welchem Umfang Deckung besteht, hängt vom konkreten Vertrag und dem erhobenen Vorwurf ab, insbesondere davon, ob ein Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsdelikt im Raum steht.
Kann ich noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ich bereits eine Vorladung erhalten habe?Nein. Für den bereits eingetretenen Fall besteht dann in aller Regel kein Versicherungsschutz mehr, da der Versicherungsfall bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist.
Was passiert, wenn die Versicherung die Deckung zunächst ablehnt?Eine Ablehnung sollte geprüft, nicht einfach akzeptiert werden. Häufig lohnt sich eine erneute, besser begründete Anfrage oder eine rechtliche Stellungnahme.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für Sachverständige?Das hängt vom konkreten Vertrag ab und sollte im Einzelfall geklärt werden, da hier häufig Einschränkungen bestehen.
Ist Prozesskostenhilfe dasselbe wie ein Pflichtverteidiger?Nein. Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung sind zwei unterschiedliche Instrumente mit eigenen Voraussetzungen, die häufig verwechselt werden.
Muss ich als Beschuldigter die Kosten eines Pflichtverteidigers selbst tragen?Im Falle einer Verurteilung müssen die Kosten grundsätzlich erstattet werden, auch wenn sie zunächst von der Staatskasse verauslagt wurden.
Eine Rechtsschutzversicherung kann im Strafverfahren eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten – verlässt sich aber niemand blind auf den Begriff „Strafrechtsschutz" im Vertrag. Entscheidend sind der Vorsatzausschluss, die konkreten Versicherungsbedingungen und der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Wer seine Police bereits vor einem Verfahren kennt und im Ernstfall zügig eine Deckungsanfrage stellt, vermeidet spätere böse Überraschungen. Besteht keine ausreichende Deckung, bieten Pflichtverteidigung, individuelle Vergütungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen weitere Wege.
Sie sind unsicher, ob Ihre Versicherung in Ihrem Fall greift, oder möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen? Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie eine E-Mail – gemeinsam klären wir Ihre konkrete Situation.

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