Vorgetäuschte Vergewaltigung: Was tun als Beschuldigter?

Torsten Stern

Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig

Wird eine Vergewaltigung zu Unrecht behauptet, drohen Beschuldigten dennoch zunächst dieselben einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen wie bei einem tatsächlichen Vorwurf – Vorladung, Hausdurchsuchung, mitunter Untersuchungshaft. Wichtigster erster Schritt ist nicht die Rechtfertigung, sondern das Schweigen: keine Aussage gegenüber der Polizei, kein Kontakt zur anzeigenden Person, sondern sofort ein Strafverteidiger. Erst nach Akteneinsicht und sorgfältiger Prüfung der Aussage-gegen-Aussage-Situation lässt sich eine tragfähige Verteidigungsstrategie entwickeln.

Im Folgenden erläutere ich Ihnen, was diesen Fall von einer Gegenanzeige unterscheidet, welche Rolle Aussagepsychologie spielt, welche Fehler Beschuldigte in den ersten Stunden häufig machen und wie eine besonnene Verteidigung stattdessen aussieht.

Verteidigungsstrategie statt Gegenanzeige

Während bei einer Gegenanzeige die Frage im Mittelpunkt steht, ob gegen die anzeigende Person selbst strafrechtliche Schritte sinnvoll sind, geht es bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zunächst ausschließlich um eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Der Fokus liegt darauf, die Vorwürfe, die Beweislage und die Aussagen sorgfältig zu analysieren, bevor überhaupt weitere Schritte in Betracht gezogen werden. Mehr zur Frage einer Gegenanzeige lesen Sie in unserem Beitrag Gegenanzeige bei Vergewaltigung: Ist das sinnvoll?

Was entscheidet über Einstellung oder Anklage?

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Entscheidend ist stets die Gesamtschau aller Umstände. Dazu gehören unter anderem die Qualität der Aussagen, mögliche objektive Beweismittel, das Aussageverhalten der Beteiligten und weitere Indizien. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Die Rolle der Aussagepsychologie

In bestimmten Verfahren kann die Aussagepsychologie eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn die Aussage einer Person das zentrale Beweismittel darstellt. Ob ein Glaubhaftigkeitsgutachten erforderlich ist, hängt jedoch von den Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens ab und lässt sich nicht verallgemeinern.

Typische Fehler in den ersten Stunden

Viele Betroffene möchten die Situation sofort erklären oder richtigstellen. Häufig werden vorschnell Aussagen gegenüber der Polizei gemacht oder Nachrichten an die anzeigende Person geschickt. Aus anwaltlicher Sicht ist es meist sinnvoller, zunächst Ruhe zu bewahren, keine unüberlegten Erklärungen abzugeben und den Sachverhalt gemeinsam mit einem Strafverteidiger zu prüfen.

Persönliche Belastung und juristische Sachlichkeit

Für viele Mandantinnen und Mandanten ist ein solcher Vorwurf eine erhebliche persönliche Belastung. Deshalb ist es wichtig, zunächst Orientierung zu geben und den weiteren Ablauf verständlich zu erklären. Gleichzeitig muss die Verteidigung auf einer nüchternen Analyse der rechtlichen und tatsächlichen Situation beruhen. Beides gehört zu einer verantwortungsvollen anwaltlichen Begleitung.

Konflikte im persönlichen Umfeld

Konflikte im persönlichen oder familiären Umfeld können in Strafverfahren durchaus eine Rolle spielen. Welche Bedeutung sie im konkreten Verfahren haben, lässt sich jedoch erst nach einer sorgfältigen Prüfung der individuellen Umstände beurteilen. Verallgemeinerungen sind hier nicht hilfreich.

Umgang mit dem sozialen Umfeld

Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sehr sorgfältig zu überlegen, mit wem über das laufende Verfahren gesprochen wird. Nicht jede Information muss sofort mit dem gesamten Umfeld geteilt werden. Gleichzeitig sollten wichtige Entscheidungen, etwa gegenüber dem Arbeitgeber, immer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände getroffen werden.

Warum Kontakt zur anzeigenden Person keine gute Idee ist

Davon rate ich in den meisten Fällen zunächst ab. Ein solcher Kontakt kann das Verfahren erschweren oder später unterschiedlich bewertet werden. Ob und in welcher Form eine Kommunikation sinnvoll ist, sollte immer erst nach einer rechtlichen Bewertung des Einzelfalls entschieden werden.

Warum Akteneinsicht so wichtig ist

Die Akteneinsicht ist häufig ein zentraler Baustein der Verteidigung. Erst wenn bekannt ist, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden vorliegen, lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Entscheidungen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sind häufig mit unnötigen Risiken verbunden.

Rechtlicher Hintergrund

Wer wissentlich eine nicht begangene Straftat anzeigt, kann sich nach mehreren Vorschriften strafbar machen: nach § 164 StGB wegen falscher Verdächtigung, nach § 187 StGB wegen Verleumdung oder nach § 145d StGB wegen Vortäuschens einer Straftat. In allen drei Fällen ist entscheidend, dass die anzeigende Person wider besseres Wissen handelt – ein bloßer Irrtum oder eine spätere Verfahrenseinstellung reichen dafür nicht aus.

Häufige Fragen

Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt werde?Ruhe bewahren, keine Aussage gegenüber der Polizei machen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren, bevor Sie irgendetwas unternehmen.

Sollte ich versuchen, die Situation direkt mit der anzeigenden Person zu klären?Davon wird in den meisten Fällen abgeraten. Ein solcher Kontakt kann das Verfahren erschweren und später negativ bewertet werden.

Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation?Eine Situation, in der keine objektiven Beweise vorliegen und die Aussagen der Beteiligten das zentrale Beweismittel darstellen. Hier ist eine sorgfältige Verteidigungsstrategie besonders wichtig.

Brauche ich immer ein aussagepsychologisches Gutachten?Nein. Ob ein Glaubhaftigkeitsgutachten erforderlich ist, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens ab.

Wie wichtig ist Akteneinsicht für meine Verteidigung?Sehr wichtig. Erst mit Kenntnis der Vorwürfe und der vorliegenden Beweismittel lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Was passiert, wenn nachgewiesen wird, dass die Anzeige wissentlich falsch war?Dann kommen Straftatbestände wie falsche Verdächtigung (§164 StGB), Verleumdung (§187 StGB) oder Vortäuschen einer Straftat (§145d StGB) in Betracht.

Fazit

Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Reaktionen verleiten. Auch wenn die Situation emotional sehr belastend ist, sollten Sie keine unüberlegten Aussagen machen oder eigenmächtig handeln. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst den Sachverhalt aufzuklären, Akteneinsicht zu nehmen und gemeinsam mit einem Strafverteidiger die nächsten Schritte sorgfältig zu planen. Eine besonnene und gut vorbereitete Verteidigung ist meist deutlich wirkungsvoller als spontane Reaktionen.

Wenn gegen Sie ein Verfahren wegen eines Sexualdelikts läuft, verlieren Sie keine Zeit. Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Erstberatung.

Quellen

  1. § 164 StGB – Falsche Verdächtigung – https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
  2. § 187 StGB – Verleumdung – https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
  3. § 145d StGB – Vortäuschen einer Straftat – https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html

Jetzt kontaktieren und eine erste Einschätzung erhalten

Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht aus Leipzig

Sie wollen mich direkt kontaktieren? Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Phone
0341-60 48 69 67
Telefonnummer
Letter
info@stern-recht.de
E-Mail Adresse
Map
Rosa-Luxemburg-Straße 50, 04315 Leipzig
Kanzleiräume
Rückruf per Formular anfordern
Wir verwenden die Angaben zur Beantwortung der Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen!
Das hat leider nicht geklappt. Bitte versuchen Sie er erneut.