Ich wurde angezeigt. Was sollte ich jetzt tun?

Torsten Stern

Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig

Angezeigt worden – was tun? Erste Schritte im Ermittlungsverfahren

Ich wurde angezeigt. Was sollte ich jetzt tun?

Das Wichtigste vorab: Machen Sie nach einer Strafanzeige keine Aussage – weder zur Sache noch auf der Wache. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen im Verfahren erheblich schaden.

Wenn Sie Gerade Angezeigt Wurden – Das Müssen Sie Sofort Tun

Beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger, beantragen Sie Akteneinsicht und machen Sie KEINE Aussage ohne anwaltliche Vorbereitung. Schweigen Sie zur Sache, sichern Sie entlastende Beweise und vermeiden Sie Flucht-Signale. Eine Anzeige ist nicht automatisch eine Verurteilung – viele Verfahren werden eingestellt. Mit den richtigen ersten Schritten in den nächsten 7 Tagen entscheiden Sie oft bereits über Erfolg oder Misserfolg.

Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Darin steht, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ihr Puls steigt, Gedanken rasen durch den Kopf – doch jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Denn in den nächsten Tagen und Wochen werden Entscheidungen getroffen, die Ihren gesamten Fall beeinflussen. Die gute Nachricht: Eine Anzeige bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung.

1. Was Passiert, Wenn Sie Angezeigt Werden?

Wenn jemand gegen Sie Anzeige erstattet, beginnt für die Staatsanwaltschaft und Polizei eine Untersuchung, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Dies nennt sich Ermittlungsverfahren. Die Behörden werden Zeugen befragen, Beweise sammeln und – zentral für Sie – prüfen, ob ausreichend Hinweise auf Ihre Schuld existieren.

Ein entscheidender Punkt: Sie gelten bis zur Verurteilung als unschuldig. Das ist ein Grundrecht. Trotzdem werden Sie in diesem Stadium oft als „Beschuldigter" bezeichnet – nicht weil Ihre Schuld feststeht, sondern weil ermittelt wird.

Das Ermittlungsverfahren hat drei mögliche Ausgänge:

  • Verfahrenseinstellung: Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass nicht genug Beweise gegen Sie vorliegen. Sie gewinnen – ohne Gerichtsverhandlung.
  • Anklage: Es werden genug Beweise gesammelt. Der Fall geht vor Gericht.
  • Strafbefehl: Bei leichteren Fällen kann die Staatsanwaltschaft direkt einen Strafbefehl erlassen.

Das Wichtigste: Die erste Phase entscheidet oft über alles. Wer jetzt richtig handelt, kann das Verfahren noch stoppen.

2. Die Ersten 24 Stunden: Das Müssen Sie Tun

1. Ruhe Bewahren – Rational Denken

Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei. Der erste Instinkt ist oft, sich selbst zu verteidigen oder die Geschichte zu erklären. Widerstehen Sie diesem Drang. Jedes Wort, das Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden – auch wenn es harmlos gemeint war.

2. Einen Fachanwalt für Strafrecht Beauftragen

Dies ist der kritischste Schritt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht kann:

  • Akteneinsicht beantragen und die Beweise prüfen
  • Erste Fehler verhindern (z.B. unüberlegte Aussagen)
  • Mit der Staatsanwaltschaft frühzeitig verhandeln
  • Chancen auf Verfahrenseinstellung erhöhen

Faustregel: Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser. Jede Vernehmung ohne rechtliche Vorbereitung ist ein vergebenes Fenster.

3. Zur Vorladung Erscheinen – Aber Richtig

Wenn Sie zur Vernehmung geladen werden, müssen Sie in vielen Fällen erscheinen. Aber Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sagen Sie:

"Ich werde folgende Aussagen machen, aber nur nach Akteneinsicht und nach Rücksprache mit meinem Anwalt."

Das ist Ihr Recht – und es ist nicht feige, sondern klug.

3. Die Ersten 7 Tage: Strategischer Aufbau

Schritt 1: Materielles Durcharbeiten der Akten
Ihr Anwalt prüft jeden Punkt. Welche Beweise sind stark? Welche schwach? Gibt es formale Fehler?

Schritt 2: Entlastende Beweise Sichern
Sie haben Zeugen? Videomaterial? Chats, die Ihre Version unterstützen? Sammeln Sie alles jetzt. Später kann es verloren gehen.

Schritt 3: Erste Verteidigungsstrategie
Ihr Anwalt entwickelt eine Strategie für die nächsten Wochen:

  • Aktiv verhandeln mit der Staatsanwaltschaft
  • Entlastungszeugen vorschlagen
  • Gutachten anregen (wenn relevant)
  • Auf Verfahrenseinstellung hinarbeiten

4. Was Sie Nicht Tun Sollten

  • Mit der Polizei reden – ohne Anwalt. Alles wird notiert und kann gegen Sie verwendet werden.
  • Flucht-Gedanken äußern oder Wohnadresse ändern. Das verstärkt Verdacht.
  • Mit Zeugen oder dem Anzeigeerstatter Kontakt aufnehmen. Das kann als Einschüchterung ausgelegt werden.
  • Social Media-Aussagen machen zur Sache. Alles wird analysiert.
  • Zu lange warten. Je schneller Sie reagieren, desto besser.

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Häufig Gestellte Fragen

Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung bekomme?
Antwort: Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommen. Lassen Sie Ihren Anwalt reagieren.
Kann mich die Polizei festnehmen?
Antwort: Nur wenn ein Anfangsverdacht und ein Haftgrund vorliegen (z.B. Fluchtgefahr). Das ist selten bei Ersttätern.
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Antwort: Das variiert stark – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Mit aktivem Anwalt oft schneller.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Antwort: Das hängt vom Fall ab. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an.
Kann ich ein Verfahren „rückgängig machen"?
Antwort: Nein, aber mit richtigem Vorgehen können Sie eine Verfahrenseinstellung erreichen – das ist das beste Ergebnis.
Was ist mein Schweigerecht?
Antwort: Sie können bei jeder Vernehmung schweigen. Das ist ein absolutes Recht. Aus Schweigen darf keine Schuldvermutung abgeleitet werden.
Bin ich automatisch vorbestraft, wenn ich angezeigt werde?
Antwort: Nein. Eine Anzeige bedeutet keine Verurteilung. Sie gelten weiterhin als unschuldig.
TS

Rechtsanwalt Torsten Stern – Strafverteidiger in Leipzig

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Rechtliche Quellen & Nachweise

§ 160 StPO · § 163 StPO · BMJ – Ermittlungsverfahren erklärt

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