Das Wichtigste vorab: Machen Sie nach einer Strafanzeige keine Aussage – weder zur Sache noch auf der Wache. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen im Verfahren erheblich schaden.
Beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger, beantragen Sie Akteneinsicht und machen Sie KEINE Aussage ohne anwaltliche Vorbereitung. Schweigen Sie zur Sache, sichern Sie entlastende Beweise und vermeiden Sie Flucht-Signale. Eine Anzeige ist nicht automatisch eine Verurteilung – viele Verfahren werden eingestellt. Mit den richtigen ersten Schritten in den nächsten 7 Tagen entscheiden Sie oft bereits über Erfolg oder Misserfolg.
Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Darin steht, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ihr Puls steigt, Gedanken rasen durch den Kopf – doch jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Denn in den nächsten Tagen und Wochen werden Entscheidungen getroffen, die Ihren gesamten Fall beeinflussen. Die gute Nachricht: Eine Anzeige bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung.
Wenn jemand gegen Sie Anzeige erstattet, beginnt für die Staatsanwaltschaft und Polizei eine Untersuchung, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Dies nennt sich Ermittlungsverfahren. Die Behörden werden Zeugen befragen, Beweise sammeln und – zentral für Sie – prüfen, ob ausreichend Hinweise auf Ihre Schuld existieren.
Ein entscheidender Punkt: Sie gelten bis zur Verurteilung als unschuldig. Das ist ein Grundrecht. Trotzdem werden Sie in diesem Stadium oft als „Beschuldigter" bezeichnet – nicht weil Ihre Schuld feststeht, sondern weil ermittelt wird.
Das Ermittlungsverfahren hat drei mögliche Ausgänge:
Das Wichtigste: Die erste Phase entscheidet oft über alles. Wer jetzt richtig handelt, kann das Verfahren noch stoppen.
Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei. Der erste Instinkt ist oft, sich selbst zu verteidigen oder die Geschichte zu erklären. Widerstehen Sie diesem Drang. Jedes Wort, das Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden – auch wenn es harmlos gemeint war.
Dies ist der kritischste Schritt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht kann:
Faustregel: Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser. Jede Vernehmung ohne rechtliche Vorbereitung ist ein vergebenes Fenster.
Wenn Sie zur Vernehmung geladen werden, müssen Sie in vielen Fällen erscheinen. Aber Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sagen Sie:
"Ich werde folgende Aussagen machen, aber nur nach Akteneinsicht und nach Rücksprache mit meinem Anwalt."
Das ist Ihr Recht – und es ist nicht feige, sondern klug.
Schritt 1: Materielles Durcharbeiten der Akten
Ihr Anwalt prüft jeden Punkt. Welche Beweise sind stark? Welche schwach? Gibt es formale Fehler?
Schritt 2: Entlastende Beweise Sichern
Sie haben Zeugen? Videomaterial? Chats, die Ihre Version unterstützen? Sammeln Sie alles jetzt. Später kann es verloren gehen.
Schritt 3: Erste Verteidigungsstrategie
Ihr Anwalt entwickelt eine Strategie für die nächsten Wochen:
Sie wurden gerade angezeigt oder haben eine Vorladung erhalten? Warten Sie nicht. Jeder Tag zählt.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
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§ 160 StPO · § 163 StPO · BMJ – Ermittlungsverfahren erklärt

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