Allgemeines Zivilrecht

Weiterhin bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht. Das allgemeine Zivilrecht ist überall dort entscheidend, wo Personen miteinander Verträge abschließen oder einander durch Willenserklärungen bestimmte Leistungen versprechen. Derartige Vorgänge kommen im täglichen Leben fast ständig vor.

Folgende Themen aus dem allgemeinen Zivilrecht seien beispielhaft erwähnt:

  • Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Geltendmachung von ausstehendem Lohn und Gehalt
  • Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, Leasingrecht, Mietrecht
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Verträgen
  • Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Internetseiten
  • Überprüfung von Anspruchsverjährungen
  • Anfechtung und Widerruf von Erklärungen
  • Forderungsmanagement
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen
  • Verbraucherrecht
  • Minderjährigenrecht

 

Bei Fragen zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.