Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Vorab: In aller Regel ist meine Tätigkeit im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht für Sie kostenfrei. Die Kosten werden von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Ihnen selbst entstehen daher keinerlei Kosten. Ist in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, beschränken sich die von Ihnen zu tragenden Kosten auf diese.

Ihnen wurde ein Anhörungsbogen, eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid zugestellt? Ihnen wird ein Geschwindigkeits-, Abstands-, oder Rotlichtverstoß vorgeworfen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich als Ihr Verteidiger kenne nicht nur die Messverfahren, typische Messfehler und Verjährungsvorschriften.

Zunächst erteile ich eine kostenlose, telefonische Erstberatung. Bei Erteilung des Mandats sehe ich die Behördenakten ein und prüfe genau, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde. Bei Messfehlern versuche ich die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Viele Mandanten sind beruflich auf ihren PKW angewiesen und wenden sich an mich, um ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten in das FAER zu vermeiden.

Aus mehrjähriger Erfahrung in diesem Rechtsgebiet weiß ich, dass eine Mehrzahl der Bußgeldverfahren mangelhaft, nicht wenige sogar illegal sind. Die Fehler der Behörden reichen von puren Verwechslungen, falschem Aufbau des Messgerätes, fehlerhafter Auswertung der Messdaten bis hin zum Mangel an Beweisen. Wehren Sie sich mit meiner Hilfe dagegen!

Idealerweise füllen Sie den „Mandantenaufnahmebogen“ und die „Vollmacht in Bußgeldsachen“ aus dem Downloadbereich aus und lassen Sie mir diese Unterlagen zusammen mit dem „Bußgeldbescheid/Verwarnung“ oder „Anhörungsbogen“ im Kontaktbereich zukommen. Alles Weitere erledige ich für Sie.

 

Bei Fragen zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.